Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen und Bewachungstätigkeiten nach § 34 a GewO,Hostessendienst, Personenschutz sowie der Schutz von Veranstaltungen, Ordnungsdienste, Empfangsdienst inklusive Zugangs- und Zufahrtskontrollen, Fahrservice, Werk- und Objektsicherheit und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Geld- und Werttransport, Wartung und Montage von Sicherheits- und Kommunikationstechnik, deren Vertrieb.