Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien aller Art, die Beteiligung an Gesellschaften zur Verwertung von Immobilien, die Übernahme und Ausübung der Geschäftsführung von Gesellschaften dieser Art sowie die Beratung in Kapitalanlagefragen, Immobilienmaklertätigkeit, Versicherungsvermittlung.