Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Ausübung eines Fischzucht- und Fischhandelsbetriebs, Fischverarbeitung, Realisierung des Absatzes von Fischprodukten und anderen nicht genehmigungspflichtigen Waren; Durchführung von fischereilichen Dienstleistungen aller Art; Dienstleistungen im Bereich Tief- und Hochbau, insbesondere Metall- und Holzbau, Innenausbau etc.; Betreiben von gastronomischen Einrichtungen und Verkaufsständen zum Absatz von Fischereiprodukten und anderen Waren; Betreiben von Pensionen; Unternehmensberatung und Dienstleistungen in der Betriebsorganisation und Planung von Fischzucht- und Verarbeitungs- bzw. Vermarktungsbetrieben. Es findet keine Rechts- und Steuerberatung statt.