Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das langfristige Halten von Vermögen sowie das Erbringen von erlaubnisfreien Management- und Beratungsleistungen gegenüber Gesellschaften, mit denen mittelbar oder unmittelbar ein Beteiligungsverhältnis besteht. Das kurzfristige Halten von Beteiligungen im Umlaufvermögen sowie der Eigenhandel in Sinne des KWG sind ausgeschlossen.