Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobilienmanagement, Bewertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Datenbeschaffung und vorbereitende Handlungen für die Beurteilung steuerlicher Immobiliensachverhalte, Vorbereitungen zum/ sowie Kauf- und Verkauf von Grundstücken, Versicherungsvermittler im Sinne des § 34 d (2) Gewerbeordnung, Maklertätigkeit und Darlehensvermittlung im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung.