Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Yoga-Studios, die Durchführung von Kursen und Veranstaltungen, die Erbringung von bewegungsorientierten Unterweisungen und Körperarbeit, insbesondere Bewegungsunterricht,- workshops,- tagungen, - seminare und -lehrerausbildungen, Handel mit Waren und Zubehörartikeln aller Art (insbesondere mit Yogazubehör,- bekleidung und -büchern. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten). Erstellung und Vertrieb von Medienprodukten über Yoga, Errichtung und Betrieb von Franchise-Systemen in diesem Zusammenhang sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.