Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projektentwicklung im unternehmerischen Bereich, insbesondere die Entwicklung von Gründungsideen und die Gründungsunterstützung bei der Umsetzung der entwickelten Gründungsideen auch für Dritte. Ebenso auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, auch Übernahme von Managementfunktionen in anderen Unternehmen, auch Management auf Zeit, sowie Servicedienstleistungen für Unternehmen wie Bürodienstleistungen, insbesondere auch Sekretariatsaufgaben und das Buchen, Kontieren und Erfassen laufender Geschäftsvorgänge sowie Dienstleistungen im Bereich des Marketings, der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und der Veranstaltungsorganisation.