Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung, insbesondere Paarberatung, sowie der Erwerb das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art zum langfristigen Vermögensaufbau, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.