Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei vermögensverwaltenden Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Rialto Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.