Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "gemeinnützige Zwecke" des § 52 Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe und Erziehungsarbeit durch den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie die pädagogische Förderung von Erziehern und Erzieherinnen sowie deren Eltern, der Beratung von Eltern in Bezug auf ihr Kind innerhalb und außerhalb der Familie und zu Problemen in der Erziehung und der Familie und der unmittelbaren Hilfestellung bei individuellen, sozialen, gesellschaftlichen und familiären Konflikten. Außerdem werden in der Kindertageseinrichtung Kinder im Rahmen des § 53 AO, beispielsweise durch Inklusionsangebote wie z. B. besondere Betreuung, materielle Unterstützung sowie kostenlose Beratung der betroffenen Eltern, unterstützt.