Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen Personal- und Kapitalgesellschaften sowie die Erbringung der Aufgaben einer Managementholding für die verbundenen Unternehmen und Beteiligungen der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist zur Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen aller Art für diese Unternehmen berechtigt, einschließlich Betriebsführungs- und Managementdienstleistungen für diese Unternehmen, sowie deren Finanzierung, soweit keine genehmigungspflichtigen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte vorliegen.