Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung von Nutzungsrechten an Grundstücken und baulichen Anlagen verschiedener Art sowie Erwerb und Veräußerung von Eigentum und eigentumsähnlichen Rechten an Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland; Teilung von Grundstücken und Gebäuden zum Zwecke der Bildung von Wohnungseigentum; Verwaltung von eigenem Grundbesitz und Gebäuden; Errichtung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung