Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projektentwicklung; die Vermittlung und Baubetreuung von Immobilien; die Verwaltung eigenen Vermögens; der Erwerb, die Verwaltung, Bebauung, Verwertung und Vermietung von Grundbesitz einschließlich Bauträgergeschäften im Sinne von § 34 c GewO; die kaufmännische Beratung von Unternehmen mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund, soweit gesetzlich zulässig, nicht jedoch die Rechts, Steuer- und Anlageberatung.