Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Volks- und Berufsbildung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln für steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die sich auf den Gebieten der Förderung der o.g. Zwecke betätigen (gemäß § 58 Nr. 1 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung und Finanzierung wissenschaftlicher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und zeitnahe Veröffentlichungen über die erzielten Forschungsergebnisse zur allgemeinen Nutzung; die Durchführung von wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Bildungsmaßnahmen; Organisation des nationalen und internationalen Wissenschaftsaustauschs und der Zusammenarbeit in Forschung und Innovation; die Durchführung von allgemein zugänglichen Ausbildungsaufgaben.