Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnispflichtige und nicht erlaubnispflichtige Bewachung im Bereich Objektschutzes, Veranstaltung, Service und Konferenzschutz, Revierdienst, Alarmaufschaltung, Schutz vor Diebstahldelikten im Einzelhandel, sowie Dienstleistungen im Bereich des Personalmanagement