Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und Gesellschaftsanteilen, nicht auf Rechnung Dritter. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, bei Kommanditgesellschaften die Stellung als geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin einzunehmen. Ausgenommen sind gem. § 32 KWG erlaubnispflichtiger Handel mit Unternehmensbeteiligungen und Tätigkeiten, die unter § 1 Abs. 1 KWG und § 1 Abs. 1a KWG fallen.