Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie materiellen Vermögensgegenständen im In- und Ausland sowie das Abschließen von damit verbundenen Darlehens- und Investitionsverträgen. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Aktivitäten, insbesondere solche, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch erfordern.