Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GeWO (insbesondere Immobilienmakler, Wohn- und Gewerbeimmobilienverwaltung, Mietwohnungs- und Darlehensvermittlung) und Medien- und Energieversorger gegenüber Dritten. Darüber hinaus die Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten sowie die Tätigkeit als Generalunternehmer für Bauleistungen.