Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbliche Immobilienprojektentwicklung,
insbesondere die Beratung, Planung und das Management von Bauvorhaben gemäß
§34c Abs. 1 Nr. 3 GewO im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung, die
Beteiligung auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie die Übernahme der
Vertretung und Geschäftsführung von Personen- und Kapitalgesellschaften, jeweils unter
Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem
Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.