Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien, die Projektentwicklung einschließlich Baurechtschaffung, ferner die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben sowie der Erwerb und das Halten von Anteilen an solchen Gesellschaften (nachfolgend auch "Beteiligungsgesellschaften" genannt). Dazu gehört die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des jeweiligen Unternehmenszwecks der einzelnen Beteiligungsgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes.