Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die gewerbliche Vermittlung von und Beratung zu Immobilienkrediten an den Verbraucher im Sinne von § 34i GewO, z. B. Zusammenführung von Darlehensnehmern und Kreditinstituten sowie umfassende (auch telefonische) Beratung der Käufer zum Thema Immobilienfinanzierung, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten die einer Genehmigung/Zulassung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.