Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und die Betreuung von eigenem und fremdem Hauseigentum. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, Gas- und Wasserinstallationen sowie Heizungs- und Lüftungsbau, Montagearbeiten von Fenstern und Türen, Schuttbeseitigungs-, Fuger-, Bodenverleger- und Dachreinigungsarbeiten sowie Holz- und Bautenschutzarbeiten durchzuführen.