Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass Geschäftsführer nur zusammen vertretungsbrechtigt sind
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Entwicklung, Herstellung, der Betrieb und Vertrieb von Medienproduktionen und -programmen, insbesondere über Online-Plattformen und Social Media und insbesondere im Bereich Geschichte; sowie der Erwerb und die Auswertung von Nutzungsrechten sowie Beratung in den vorhergenannten Bereichen, insbesondere in Bezug auf Online-Plattformen und Social Media.