Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Immobilienbereich, die Erbringung von Leistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen, sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören. Die Gesellschaft ist ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte tätig. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.