Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung und die Vermarktung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie die Beteiligung an Unternehmen, zu deren Vermögen derartige Immobilien und grundstücksgleiche Rechte gehören, jeweils im eigenen Namen, ferner damit zusammenhängende Beratungsleistungen.