Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbliche Herstellung und der Vertrieb von Medienerzeugnissen aller Art (Audio-, Video-, Print- und elektronischen Medien einschließlich der Erstellung von Software), insbesondere von Filmen, Videofilmen, Musik- und sonstigen Audioproduktionen, Werbemitteln und Computersoftware, einschließlich der mit der Herstellung und dem Vertrieb verbundenen Beratungsleistungen, die gewerbliche Konzeption und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art einschließlich der hierauf abzielenden Beratungsleistungen sowie der gewerbliche Handel und die gewerbliche Vermietung von Ton-, Film-, Veranstaltungs- und Computertechnik einschließlich der hierauf abzielenden Beratungsleistungen. Genehmigungspflichtige Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand des Unternehmens.