Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann eine hiervon abweichende Vertretungsregelung festsetzen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung über Machbarkeit, Organisation, Steuerung, Planung, Ausführung von Bau- und Organisationsprojekten, Bearbeitung solcher Projekte einschließlich Konzeption und Beratung zu der Planung, Steuerung und Kontrolle (Projektmanagement und Projektsteuerung) sowie Unterstützung bei der Durchführung von solchen Projekten (u.a. Beschaffungen, Kommunikation, Vertragsmanagement, Bauherrenvertretung und Unterstützung nach Fertigstellung) und Unternehmensberatung zu diesen Themen.