Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundbesitz aller Art auf eigene sowie auf fremde Rechnung, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, die wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben und/oder Sanierungen im fremden Namen und für fremde Rechnung sowie erlaubnisfreie Organisations- und Vermittlungstätigkeiten für Immobilienunternehmen, beispielsweise die Organisation und Vermittlung von Bau- und Handwerkerleistungen.