Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, Projektentwicklungen, Immobilieninvestitionen. Verwaltung eigenen Vermögens in der Form der Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermarktung von Immobilien, insbesondere durch den An- und Verkauf von Immobilien und deren Entwicklung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.