Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und/oder Immobilien) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Vermietung von Ferienwohnungen und sonstigen Wohnungen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.