Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Rechnung Dritter, auch im Rahmen von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen, die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen und Geschäftsbesorgungsleistungen gegenüber den Beteiligungsunternehmen und die Übernahme der Organschaft im Rahmen von steuerlichen Organschaftsverhältnissen.