Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Design, Entwicklung, Betreibung, Verkauf und Werbung von Internet- und MobileSoftware;
b) Erwerb und Verwaltung von Patenten, Lizenzen und immaterieller Güterrechte jeglicher Art, sowie deren kommerzielle und industrielle Auswertung;
c) Immobiliengeschäfte aller Art auf eigene Rechnung;
d) Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte;
e) Finanzierung von anderen Unternehmungen, aber nicht die Vornahme von Kreditgeschäften
f) Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Grundbesitz und anderen Vermögenswerten;
g) An- und Verkauf von in- und ausländischen Wertschriften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte;
h) Personalberatung und -vermittlung.