Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Unternehmenskonzepten und die Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen im In- und Ausland, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen und die Bereitstellungen von Serviceleistungen sowie alle sonstigen hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen zum Zwecke der Gewinnerzielung. Die Rechts- und Steuerberatung sowie erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des § 32 KWG sind ausgeschlossen.