Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Künstlermanagement im In- und Ausland, insbesondere für ausübende Künstler und Komponisten (sämtliche Tätigkeiten soweit diese keiner behördlichen Zulassung oder Genehmigung bedürfen und ohne Arbeitsvermittlung); Vermittlung von Werbeverträgen, Auftrittsverträgen, Lizenz-, Künstlerexklusiv- und Vertriebsverträgen; Konzert- und Tourneevermittlung sowie -organisation für ausübende Künstler; der Betrieb eines Tonstudios; Vermittlung und Durchführung von Markenkooperationen in eigenem Namen und für Dritte.