Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen aller Art, insbesondere von Beteiligungen an Gesellschaften, die in innovativen Branchen tätig sind, im eigenen Namen für eigene Rechnung und nicht für Dritte, einschließlich der Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen an diese Unternehmen sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.