Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Energieerzeugung, der Handel mit Energie, die Errichtung, Pacht oder Übernahme von Kraftwerken, Trafo-, Kälte-, Wärme-, Lüftungs-, Beleuchtungs-, Druckluft- und Transportanlagen nebst der zugehörigen Verteilungsanlagen, die energetische Optimierung, die Erbringung aller zugehörigen Dienstleistungen sowie die Ausführung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Geschäfte.