Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Halten von Beteiligungen an weiteren Gesellschaften, Betrieb von Beherbergungsbetrieben aller Art selbst oder durch Dritte, einschließlich des Abschlusses von Hotelmanagementverträgen und aller Tätigkeiten, die mit diesen Gegenständen im Zusammenhang stehen, insbesondere Beratung von Hotels und Hotelbetreibergesellschaften.