Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung, der Erwerb, die Finanzierung und die Vermittlung von Filmen, multimedialen und audiovisuellen Produktionen aller Art und deren Vertrieb, Verleih und anderweitige Auswertung im Kino, Fernsehen und allen sonstigen Nutzungsformen sowie die Übernahmen von Geschäftsführungs-, Beratungs- und Vermittlungsaufgaben in diesem Bereich, jeweils unter Ausschluß genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.