Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Zweck der Körperschaft ist a) Volks-, Berufs- und Weiterbildung.
2. Zur Verwirklichung dieses Gesellschaftszwecks ist Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft insbesondere a) die Durchführung von Schulungen und Fachtagungen, insbesondere auf dem Gebiet der Breitbandkommunikation, b) Entwicklung und Durchführung von eLearning-Kursen, insbesondere Auf dem Gebiet der Breitbandkommunikation, c) die Veröffentlichung und Verlegung von redaktionell eigenverantworteter Fachliteratur zum Thema Breitbandkommunikation auf dem Gebiet Bildung.