Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung ist der Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Vermögensanlagen - insbesondere die Beteiligung an Unter-
nehmen - im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, sowie Beratungsdienstleistungen im Bereich künstlicher Intelligenz, Imaging Tech-
nologie (Bildgebungsverfahren/-technologie) und Geschäftsentwicklung mit Ausnahme genehmigungs- oder zulassungspflichtiger Tätigkeiten.