Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Bebauung und das Erwerben von Grundstücken, die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern und dessen anschließende Vermarktung, der Erwerb von Bautechnik und Kraftfahrzeugen für das Ausführen von Bauarbeiten und die Vermietung und Veräußerung von Baufahrzeugen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.