Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Geschäftsführer mit der Befugnis, die Gesellschaft stets allein zu vertreten, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung, insbesondere die Vermietung und Verpachtung einer Immobilie sowie deren Verwertung, insbesondere durch Übernahme der Geschäftsführung bei der "Seniorenzentrum Pforzheim GmbH & Co. KG", sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.