Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die genehmigungsfreie Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Rahmen der Vermögensanlage und Beteiligungen an anderen Unternehmen mit dem übergeordneten Ziel, eine Brücke für Kultur und Wirtschaft zwischen Japan und Europa aufzubauen und zu fördern.