Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere aber nicht ausschließlich in Form einer Komplementärbeteiligung. Die Gesellschaft ist berechtigt Geschäftführer- und Beratungsdienstleistungen zu erbringen.