Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Forschung auf dem Gebiet der Breitbandkommunikation; Entwicklung technischer Lösungen für die aktuelle und perspektivische Anwendung in Breitbandkabelnetzen; Erarbeitung von technischen Empfehlungen für Hersteller, Kabelnetzbetreiber und Servicebetriebe; Erarbeitung von Lehrplänen für die theoretische und praktische Unterrichtsgestaltung in Seminaren für die Technik der Breitbandkabelnetze; Durchführung von Seminaren auf dem Gebiet der Breitbandkommunikation; Mitarbeit in Gremien der Breitbandkommunikationsbranche; Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen auf dem Gebiet der Breitbandkommunikation; Erstellung von Gutachten auf dem Gebiet der Breitbandkommunikation; Beratung für rechtsfähige und nicht rechtsfähige Körperschaften, Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsvereine, sonstige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts