Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
Gegenstand
ist der Erwerb, das Halten und Verkaufen von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung. Der Erwerb, Nutzung, Verwaltung sowie Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Sachanlagen und die Erbringung gewerblicher Servicedienstleistungen, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten stehen.