Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der Handel mit, insbesondere der Einkauf und Verkauf sowie die Ein- und Ausfuhr von Lebens- und Genussmitteln sowie anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs aller Art auf Selbstbedienungsbasis, als Einzelhändler oder als Großhändler (einschließlich Versand- und Auslieferhandel sowie Vertriebsformen unter Nutzung neuer Medien), 2. die Erbringung von Logistikdienstleistungen sowie die Durchführung von Speditionsgeschäften aller Art und der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie 3. die Erbringung von Dienstleistungen, die mit dem in Ziffern 1 und 2 beschriebenen Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehen.