Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Durchführung, Vermarktung von Musik-, Film- und Konzertproduktionen, das Ticketing, Information von entsprechenden Veranstaltungen über elektronische Medien, der Betrieb von Feinkostläden, der Verkauf von Speisen und Getränken im öffentlichen Raum, Management von Künstlern, der Aufbau, der Betrieb und die Weiterentwicklung von digitalen Diensten im Bereich des Marketing, die Vermittlung von Sponsoring und damit verbundener Geschäftsgebiete.