Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen einschließlich stiller Beteiligungen und Unterbeteiligungen, ebenso wie der Erwerb, der Besitz und die Veräußerung von Unternehmen als Ganzes. Darüber hinaus ist die Gesellschaft unternehmensberatend tätig.