Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
-Export, Import und Einzelhandel von Produkten und Waren (ausgeschlossen genehmigungspflichtige Produkte und Waren),
-Unternehmensberatung (außer genehmigungspflichtige, wie Rechts- und Steuerberatung) und Consulting,
-Verwaltung des eigenen Vermögens,
-Hausverwaltung,
-Bauprojektsteuerung,
-Projektsteuerung und Projektentwicklung,
-Handel, Vermittlung und Vermietung von Kraftfahrzeugen,
-Hotel- und Pensionsbetrieb ohne gastronomische Einrichtung,
-Reisen und Tourismus.